Am 14.09.2026 hat die Antifaschistische Linke Bochum ein Reel mit dem Titel „Andreas Bachmann: Vom Hooligan zum Staatsanwalt“ über ihren Instagram-Kanal veröffentlicht.
In dem Reel sind Ausschnitte aus dem 1983 entstandenen Kurzfilm „Die sind eben so“ des Regisseurs Ulrich Leineweber zu sehen (Originalfassung von 1983 mit einem Nachtrag von 1997 abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=Wmvbo8h2cKw). Leineweber porträtierte seinerzeit Mitglieder der rechtsradikalen Fanclubs „Mighty Blues“ des FC Schalke 04 sowie der „Borussenfront“ von Borussia Dortmund. Die Protagonisten sprechen nicht nur über Feindschaft und Rivalität, sondern bekennen sich auch zu ihrer rechtsradikalen Gesinnung.
Bei einem der im Kurzfilm interviewten Mitglieder der „Mighty Blues“ soll es sich der Recherche zufolge um den heutigen Bochumer Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann handeln. Die betreffende Person erklärt in dem Kurzfilm unter anderem, dass sie das Emblem des Fanclubs entworfen habe. Dabei handelt es sich um einen an einen SS-Totenkopf angelehnten Totenkopf mit Stahlhelm. Dazu erklärt die Person, man habe etwas „Reißerisches“ haben wollen, um aufzufallen. Außerdem solle das Emblem „ein bisschen was gegen Juden und Ausländer und so sein“ (Zitat).
Weiter ist in dem Kurzfilm zu sehen und zu hören, wie die „Mighty Blues“, darunter auch die Person, bei der es sich um Bachmann handeln soll „Heute, da gehört uns Deutschland und morgen die ganze Welt. Sieg Heil“ skandieren und dabei den Hitlergruß zeigen.
Die Antifaschistische Linke Bochum führt in ihrem Beitrag aus, Bachmann sitze heute „auf der anderen Seite“. Als Oberstaatsanwalt leite er Ermittlungen vom ersten Verdacht bis zur Anklage, ordne konkrete Maßnahmen wie erkennungsdienstliche Behandlungen an und beantrage Durchsuchungsbeschlüsse sowie Öffentlichkeitsfahndungen. Teilweise sei er auch mit Ermittlungsverfahren befasst, die einen Bezug zum Fußball aufweisen.
Auch uns ist bekannt, dass Oberstaatsanwalt Bachmann in diversen Ermittlungsverfahren mit Fußballbezug tätig war und ist.
Die Zeit, in der Bachmann als Hooligan aufgetreten sein und sich in dem gezeigten Kurzfilm extremistisch, rassistisch und antisemitisch geäußert haben soll, liegt mehrere Jahrzehnte zurück. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass eine solche Vergangenheit nicht allein aufgrund des Zeitablaufs vollständig ausgeblendet werden sollte. Menschen können sich verändern, ihre politischen Überzeugungen können sich wandeln und auch eine spätere Distanzierung von früheren Positionen ist möglich. Auch steht es Personen zu, sich auf das sog. „Recht auf Vergessen“ zu berufen. Das Recht auf Vergessen bedeutet jedoch nicht, dass vergangenes Verhalten mit zunehmendem zeitlichem Abstand grundsätzlich nicht mehr öffentlich thematisiert werden darf. Bei jemandem, der heute als Oberstaatsanwalt tätig ist und damit eine herausgehobene Funktion innerhalb der Strafverfolgungsbehörden ausübt, hat die Frage, ob und in welcher Weise er sich mit einer früheren extremistischen und menschenfeindlichen Haltung auseinandergesetzt hat, ein anderes Gewicht als bei einer Privatperson ohne vergleichbare Funktion und ohne vergleichbare Befugnisse.
Es geht nicht darum, Bachmann allein aufgrund von Vorgängen aus seiner Jugend oder dem jungen Erwachsenenalter dauerhaft zu be- und verurteilen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob und wann eine Abkehr von den damaligen Positionen erfolgt ist und ob eine entsprechende Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit stattgefunden hat. Damit verbunden sind zwangsläufig auch Fragen nach seinem Werdegang: Hat er sein Studium noch unter dem Eindruck dieser politischen Haltung begonnen? Wie hat er sich während seines Rechtsreferendariats positioniert? Und mit welcher Haltung trat er schließlich in den Staatsdienst ein?
Abschließend darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Intensität der Ermittlungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen hat. Dies zeigt sich insbesondere in einer Vielzahl von Hausdurchsuchungen, die teilweise auch im Zusammenhang mit Straftaten von vergleichsweise geringem Gewicht durchgeführt wurden. Hinzu kommen zahlreiche Öffentlichkeitsfahndungen, die in einzelnen Fällen auch Minderjährige betrafen. Ob und inwieweit diese Entwicklung mit der Person oder Tätigkeit von Oberstaatsanwalt Bachmann in Zusammenhang steht, können wir nicht beurteilen. Ein entsprechender Zusammenhang lässt sich auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen weder bestätigen noch ausschließen.
Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Bochum bzw. Bachmann selbst zu der Recherche ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.